Einfache Anleitung zum Stromanbieter wechseln

Tipps und Tricks zum cleveren Stromanbieter wechseln mit einem Stromvergleich

Regelmäßig erhöhen die Stromanbieter die Preise und von Jahr zu Jahr müssen Verbraucher immer mehr für Ihren Energieverbrauch zahlen. Da liegt der Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter nahe und der ist in der Regel ganz leicht. Sie brauchen sich nur einen neuen Energielieferanten zu suchen und den neuen Vertrag unterschreiben. Alles Sonstige, wie die Kündigung des alten Liefervertrags erledigt der neue Anbieter für Sie. Wechselkosten gibt es ebenso wenig wie ein Risiko, nach dem Wechsel ohne Strom dazustehen.


Jeder Endkunde kann seinen Stromversorger frei wählen, egal ob man umzieht oder seinen bestehenden Liefervertrag wechseln will.
Wer den tatsächlich sehr kleinen Arbeitsaufwand bei einem Stromanbieterwechsel klein halten will, kann zuerst einmal mit einem Telefonat bei seinem Versorger einen preisgünstigeren Stromtarif erfragen.
Wenn Sie den günstigsten Strompreis suchen, finden Sie den am schnellsten mit einem Strompreisvergleich im Internet. Für einen Vergleich braucht man bloß die Postleitzahl und den eigenen Jahresstromverbrauch. Diesen finden Sie auf der letzten Energierechnung. Nach Eingabe des Stromverbrauchs erhält man alleEnergieanbieter aufgeführt, die Ihren Wohnort versorgen können. Findet der Stromrechner einen Lieferanten mit günstigeren Preisen, sollten Sie den Stromanbieter wechseln.
Mit dem Wechsel von der Grundversorgung in einen Neuvertrag ändern sich meistens auch die Vertragsbedingungen, wie beispielsweise die Mindestlaufzeiten. Lassen Sie sich das alles schriftlich bestätigen.

So klappt es mit dem Stromanbieterwechsel

Wollen Sie Ihren jetzigen Stromanbieter wechseln oder mit diesem einen neuen Tarif aushandeln, sollten Sie zunächst abklären, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren alten Vertrag auflösen können. Einen Grundversorgungsvertrag können Sie wann immer Sie wollen und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Die Vertragskündigung übernimmt im Regelfall der neue Stromanbieter für Sie.

  1. Ermitteln Sie mit Hilfe der letzten Stromrechnung Ihren jährlichen Stromverbrauch. Der ist für die Berechnung der künftigen Abschlagszahlungen maßgeblich. Vergleichen Sie die Preise und Angebote verschiedener Stromanbieter über einen Stromtarifrechner im Internet.
  2. Nach der Wahl des günstigsten Tarifs können Sie den Vertrag direkt im Internet unter Dach und Fach bringen. Dazu füllen Sie das Onlineformular für den Anbieterwechsel aus. Hiermit erteilen Sie dem neuen Anbieter auch eine Vollmacht zur Kündigung des Liefervertrags mit dem bisherigen Stromanbieter. Alternativ können die Unterlagen aber auch ausdrucken und den Vertrag per Post schicken.
  3. Der neue Stromanbieter muss Ihnen ohne zeitliche Verzögerung schriftlich oder per E-Mail den Vertragsabschluss und den Lieferbeginn bestätigen.
  4. Zur Sicherheitsollten Sie sich den Zählerstand
    am Wechseltag aufschreiben.
  5. Der alte Energieanbieter muss Ihnen innerhalb von 6 Wochen eine Abschlussrechnung über den bis zum Zeitpunkt des Wechsels angefallenen Verbrauch schicken.

Wem es beim Stromanbieterwechsel nicht nur auf die Preise, sondern auch auf die Umwelt ankommt, sollte zu einem Ökostromanbieter wechseln. Die erzeugen Energie alleinig aus erneuerbaren Energien wie Windkraft, Sonne oder Wasser. Sie können Ökostrom im Tarifrechner (Verivox, 1-Stromvergleich.com) auswählen und unterstützen damit den Ausbau regenerativer Energien.

Keine Aussetzung der Stromversorgung beim Stromanbieterwechsel

Möchte man den Stromanbieter wechseln, braucht man keine Furcht vor einer Aussetzung der Stromersorgung zu haben. Der Grundversorger ist zur lückenlosen Belieferung gesetzlich verpflichtet.

Angebote und Preisgestaltung im Stromvergleich

Stromtarife setzen sich hauptsächlich aus zwei Teilen zusammen, dem Grundpreis und dem Verbrauchspreis.
Der verbrauchsunabhängige Grundpreis wird als fester Anteil pro Monat oder Jahr berechnet. Der Verbrauchspreis (oder Arbeitspreis) wird nach dem erfassten Stromverbrauch in Cent pro Kilowattstunde errechnet.
Mittlerweile gibt es Stromanbieter, die nur noch einen Verbrauchspreis haben. So ein Stromtarif bietet Motivation zum sparsamen Energieverbrauch und ist für Verbraucher vorteilhaft, weil sich jede gesparte Kilowattstunde vollständig preismindernd auswirkt.
Vor einem Wechsel des Anbieters sollten Sie unbedingt einen Stromtarifvergleich im Internet durchführen, mit dessen Hilfe Sie nach Eingabe Ihres Jahresverbrauchs und der Postleitzahl eine Liste der gültigen Tarife verschiedener Stromversorger bekommen.

Der Preis entscheidet jedoch nicht alles. Berücksichtigen Sie auch folgende Fakten:

  1. Preisgarantien werden zwischen 12 und 24 Monaten gegeben, aber die Energieversorger behalten sich Preisaufschläge vor, wenn zum Beispiel die Steuern oder die EEG-Umlage angehoben werden.
  2. Pakettarife (das heißt feststehender Betrag für eine bestimmte Abnahmemenge) sind scheinbar günstig, aber nur vorteilhaft, wenn Sie Ihren Bedarf genau kennen. Verbrauchen Sie weniger, zahlen Sie trotzdem den ganzen den Paketpreis. Verbrauchen Sie mehr, wird jede Kilowattstunde sehr teuer.
  3. Vorkasse Tarife oder Kautionszahlungen sollten Sie auf jeden Fall vermeiden. Geht der Stromanbieter pleite, erhalten Sie in der Regel nichts zurück! Bei diesem Stromrechner werden solche Tarife heraus gefiltert (Empfehlung Stiftung Warentest).

Zurücknahme des Vertrags

Im Regelfall wird ein neuer Stromvertrag per Fernabsatz geschlossen, also über das Internet. Bei Abschluss eines solchen Liefervertrags haben Verbraucher ein per Gesetz geregeltes Widerrufsrecht.
Innerhalb von 14 Tagen nach Liefervertragsabschluss können Sie den Vertrag widerrufen. So steht es in § 312g Abs. 1 BGB.
Der Versorger muss Sie ordnungsgemäß über Ihr Recht zum Widerruf informieren, etwa per Post, Fax oder E-Mail. Werden Sie nicht ordnungsgemäß informiert, verlängert sich Ihr Widerrufsrecht um weitere zwölf Monate (§ 356 Abs. 3 BGB).
Aus Beweisgründen sollten Sie den Widerruf stets nachweisbar erklären, zum Beispiel per E-Mail, Fax oder per Einschreiben.

Wenn der Stromanbieterwechsel nicht reibungslos funktioniert

Der Anbieterwechsel darf nicht länger als 6 Wochen dauern. So steht es im Energiewirtschaftsgesetz (§ 20a, EnWG).

Wirbt der Stromversorger im Internet mit einer Preisgarantie oder einem Rabatt und schließen Sie daraufhin einen Vertrag ab, sollten Sie die entsprechende Webseite mit dem Angebot ausdrucken oder auf Ihrem PC speichern. Dann können Sie diese Angaben später unter Beweis stellen, falls der Lieferant diese bestreitet.
Der neue Stromanbieter muss Ihnen unverzüglich schriftlich mitteilen, ob und zu welchem Termin er die Belieferung aufnehmen kann. Hat er Ihnen 2 Wochen nach Auftragserteilung noch keinen verbindlichen Termin genannt, ist der Vertag rechtlich nicht verbindlich.